Artikeldatum: 24.01.2026
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Gilde - Behinderung der Zufahrt zum Pumpwerk "Am Ehrenmal" durch geparkte Fahrzeuge
Der Kanalbetrieb der Stadt Oer-Erkenschwick hat sich an die Bürgerschützengilde Oer e.V. gewandt. Es geht um den Betriebsweg zum Pumpwerk “Am Ehrenmal”.
Es wird darauf hingewiesen, dass auf dem Randstreifen keine behindernden Fahrzeuge abgestellt werden dürfen.
- Die Einsatzfahrzeuge des Kanalbetriebes müssen zu jeder Tag- und Nachtzeit freie Zufahrt zu dem Pumpwerk haben.
- An dieses Pumpwerk ist ein Großteil des Stadtgebietes angeschlossen. Zur Störungsbeseitigung sowie für die wöchentlichen Routinearbeiten ist der Zugang erforderlich. Daher darf der sowieso schon schmale Betriebsweg nicht verstellt oder eingeengt werden.
- Das 26 Tonnen schwere Spülfahrzeug kann nicht über den Randstreifen oder das Feld fahren.
- An der Einmündung der Straße „Am Ehrenmal“ stehen Hinweisschilder, dass die Durchfahrt verboten ist, wenn es sich nicht um Einsatzfahrzeuge oder land- und forstwirtschaftlichen Verkehr handelt.
- Der Bürgerschützengilde stehen auf dem Vorplatz der Freiwilligen Feuerwehr trotzdem eigens ausgewiesene Parkplätze zur Verfügung, die entsprechend zu nutzen sind.
Es wird darum gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass zukünftig keine weiteren Fahrzeuge der Bürgerschützengilde den Betriebsweg blockieren oder verengen.
Wie man vor allem auf dem helleren Bild sieht, reicht es nicht aus, den eigentlichen Weg freizuhalten. Auch Fahrzeuge, die komplett auf dem Feld stehen, stören noch.